Grundlegendes über den Markt

Die Liberalisierung des Strommarktes wurde in Deutschland im Jahre 1998 durchgeführt. Die Grundlage dazu bildet das Energiewirtschaftsgesetz, nach dem von dort an jeder Verbraucher frei wählen kann, wer den Strom liefern soll. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Liberalisierung war zudem, dass die Stromanbieter unabhängig von ihrem Standort, also auch überregional, ihre Leistungen anbieten dürfen.

Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des örtlichen Stromnetzes verantwortlich. Als Grundversorger gilt immer das Unternehmen, welches die meisten Kunden vor Ort mit Strom im öffentlichen Energienetz versorgt. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger Teil eines Unternehmensverbundes, da Sie vor 1998 oft ein und dasselbe Unternehmen waren. Seit der Liberalisierung des Strommarktes sind Netzbetreiber und Grundversorger voneinander getrennt. Dadurch kann der Verbraucher einen Stromanbieter ohne eigenes Verteilnetz als seinen Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt. Die Preise für die Nutzung der Netze unterliegen in Deutschland der Regulierung durch die zuständige Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur. Der Grundversorger ist von diesem Vorgang, jedoch ausgeschlossen. Was viele leider nicht verstehen.

Warum ist der Grundversorger so teuer?

Der örtliche Grundversorger profitiert von den 60-80% der Verbraucher die Angst vor dem Wechsel haben. Weil das ebenso viele sind kann der Grundversorger sich eben auch entsprechend hohe Preise erlauben. Denn die meisten denken: “Lieber beim Altgewohnten bleiben als sich auf etwas neues einlassen, da gibt’s dann eh nur Probleme!“ Frei nach dem Motto: „Der Teufel den ich kenn ist besser, als den ich nicht kenn!“ Doch wer schlau ist und etwas Mut hat, kann sich diese Situation zu Nutze machen und profitiert von den guten Preiskämpfen am Markt.

 

Wie können die anderen Lieferanten einen so guten Preis anbieten?

 

Einfach erklärt! Der Arbeitspreis setzt sich zusammen aus drei Komponente: Steuern, Netzgebühren und die Kosten des Lieferanten. Steuern machen über 50% des Preises aus, ca. 27% sind Netznutzungsgebühren. Übrig bleiben rund 23% Handlungsspielraum des Lieferanten um den Kunden einen guten Preis zu bieten. Da seit 2008 der Einkaufspreis an der Börse kontinuierlich sinkt, können Sie, durch einen Wechsel, von den guten Marktpreisen profitieren.

 

 

Wenn ich den Lieferanten wechsel und es gibt eine Störung: Werden dann die Kunden bei den Stadtwerken nicht bevorzugt behandelt?

 

Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des örtlichen Stromnetzes verantwortlich. Als Grundversorger gilt immer das Unternehmen, welches die meisten Kunden vor Ort mit Strom im öffentlichen Energienetz versorgt. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger Teil eines Unternehmensverbundes, da Sie vor 1998 oft ein und dasselbe Unternehmen waren. Seit der Liberalisierung des Strommarktes sind Netzbetreiber und Grundversorger voneinander getrennt. Dadurch kann der Verbraucher einen Stromanbieter ohne eigenes Verteilnetz als seinen Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt. Die Preise für die Nutzung der Netze unterliegen in Deutschland der Regulierung durch die zuständige Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur. Der Grundversorger ist von diesem Vorgang, jedoch ausgeschlossen. Was viele leider nicht verstehen. Durch dieses Missverständnis hört man immer wieder das Argument: „Wenn ich den Lieferant Wechsel und es gibt eine Störung im Netz werden die Kunden bei den Stadtwerken bevorzugt behandelt.“ Das ist nicht der Fall da der Netzbetreiber für Störungen zuständig ist und dieser behandelt jeden Anbieter gleich, unabhängig bei welchem Anbieter er in der Versorgung ist. Denn er bekommt immer die gleichen Netznutzungsgebühren. Damit das alles auch reibungslos läuft, wurde die zuständige Regulierungsbehörde - die Bundesnetzagentur ins Spiel gebracht. 

Warum sinken bzw. Steigen eigentlich die Preise am Markt? - die Merit-Order

Beginnend mit den niedrigsten Herstellungskosten werden solange Kraftwerke mit höheren Energieerzeugungskosten zugeschaltet, bis die Nachfrage gedeckt ist. An der Strombörse bestimmt das letzte Gebot, das noch einen Zuschlag erhält, den Strompreis (Market Clearing Price). Der Preis für Strom wird also durch das jeweils teuerste Kraftwerk bestimmt, das noch benötigt wird, um die Stromnachfrage zu decken. Dieses Kraftwerk wird auch als "Grenzkraftwerk" bezeichnet. Durch die Einführung von immer mehr Erneuerbare Energien sinkt also der Marktpreis.